Bürgerportal für Stuttgart Feuerbach
Pünktlich mit den ersten Sonnenstrahlen beginnen Hobbygärtner auch in Stuttgart mit der Gartenarbeit. Darunter fällt auch die Entsorgung des Grünguts, das dann oft angezündet und verbrannt wird. Das städtische Amt für Umweltschutz weist aus diesem Anlass darauf hin, dass Gartenfeuer auf Privatgrundstücken der Umwelt schaden und daher an strenge Vorschriften gebunden sind.
So dürfen beispielsweise Holzkisten, Paletten, Plastik und sonstiger Müll nicht verbrannt werden. Das Anzünden von Laub, frischen Ästen sowie feuchten und nassen Pflanzenteilen ist ebenfalls nicht gestattet, da der entstehende Qualm gesundheitsschädlich sein kann: Bei der Verbrennung entsteht unter anderem giftiges Kohlenmonoxid. Nur ausreichend trockenes Material mit maximal 30 Prozent Restfeuchte garantiert eine vollständige, schadstoffarme Verbrennung.
Das Amt für Umweltschutz empfiehlt, Grünabfälle umweltverträglich zu verwerten und etwa bei der Grüngutsammlung auf Bestellung abzugeben, die in der Zeit von März bis Mai und von September bis November zweimal im Kalenderjahr kostenlos genutzt werden kann. Die Anmeldung hierzu erfolgt mit Postkarten, die dem Abfallkalender beigefügt sind, oder alternativ über Telefon 216-88700 oder im Internet unter www.stuttgart.de/gruengut. Die Anmeldefrist für das Frühjahr läuft vom 15. Februar bis 15. Mai, für den Herbst von 15. August bis 15. November. Mitgenommen wird Baum- und Heckenschnitt, Grasschnitt, Laub, Schnittblumen, Strauchwerk und Unkraut, das in speziellen Papiersäcken oder gebündelt bereitgestellt werden muss. Äste und Stämme dürfen allerdings maximal 1,50 Meter lang und nicht dicker als 10 Zentimeter sein. Bis das Grüngut abgeholt wird, können drei bis vier Wochen vergehen.
Darüber hinaus kann Grüngut bei der Kompostanlage Zuffenhausen, Ludwigsburger Straße 270, oder beim Häckselplatz Degerloch, Epplestraße 178, abgegeben werden. Kleinere Mengen Grüngut werden auch bei den Wertstoffhöfen angenommen.
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