Neue Konzessionen für Strom und Gas: Kooperationsmodell aus Stadtwerken und Netze BW erhält Zuschlag





Das hat der Gemeinderat am 13. März 2014 beschlossen. Nur die Fraktion von SÖS/Die Linke stimmte dagegen. Bei den Freien Wählern gab es eine Enthaltung. Die Stadträte, die dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Stuttgart GmbH angehören, nahmen an der Abstimmung nicht teil.

OB Kuhn sagte: "Wir haben das beste Angebot gefunden. Ich erwarte eine faire Kooperation auf Augenhöhe. Des Weiteren ist diese Entscheidung eine gute Grundlage zur Schaffung von intelligenten Netzen." Kuhn dankte den Mitgliedern des Unterausschusses sowie den Beratern und den Mitarbeitern der Stadtverwaltung für ihre intensive, geduldige Arbeit bei diesem komplexen Thema. Er verwies darauf, dass die Entscheidung "im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes und einer sachgerechten Begutachtung des Gemeinderats" getroffen worden sei.

Beim Kauf der beiden Netze kommen auf die Stadt, die Anteile in Höhe von 74,9 Prozent an der Eigentumsgesellschaft halten wird, vermutlich Kosten in Höhe von rund 100 Millionen Euro zu, zugleich wird eine Rendite von durchschnittlich fünf Prozent erwartet.
Aufbau des neuen Unternehmens Die Kooperationsmodelle sehen zunächst je eine Netzeigentums- und eine Netzbetreibergesellschaft sowohl für das Strom- wie das Gasnetz vor. In der Eigentumsgesellschaft hat die Landeshauptstadt von Anfang an eine Mehrheit von 74,9 Prozent. In der Betreibergesellschaft ist die Landeshauptstadt in der Aufbauphase bis 2019 mit 25,1 Prozent in der Minderheit. Nach fünf Jahren, ab dem 1. Januar 2019, würde dann durch Verschmelzung der beiden Gesellschaften eine sogenannte "Große Netzgesellschaft" entstehen, bei der die Landeshauptstadt 74,9 Prozent der Anteile halten würde.

Da sich die Kooperationsangebote der Netze BW GmbH sowohl beim Strom- als auch beim Gasversorgungsnetz als die besten erwiesen haben, besteht die Möglichkeit, für beide Netze nur eine Netzeigentums- und eine Netzbetreibergesellschaft, bzw. nach der Verschmelzung nur eine sog. "Große Netzgesellschaft" zu gründen.

In dem neuen Unternehmen sollen mehrere hundert qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Stuttgarter Infrastruktur und Energieversorgung tätig sein. Wegen des Transportmonopols der Netze verfügt es dauerhaft über sichere Einnahmen. Es ist nicht damit zu rechnen, dass die Netznutzungsentgelte ansteigen. Dies könnte sich positiv für die Kosten für die Endverbraucher auswirken.

Der bisherige Konzessionsvertrag mit der EnBW Regional AG (heute: Netze BW GmbH) für das Strom- und Gasnetz endete zum 31. Dezember 2013. Zur Neuvergabe der Konzessionen wählte die Landeshauptstadt Stuttgart nach Sparten getrennte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren, die den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie europarechtlichen und kartellrechtlichen Grundsätzen entsprachen.
Wie geht es weiter? Nach der Gründung der Gesellschaften schließt die Stadt mit der Netzeigentumsgesellschaft die sog. "Konzessionsverträge". Sie werden vorab von der Rechtsaufsichtsbehörde geprüft. Die Netzeigentumsgesellschaft erhält damit das Recht, die öffentliche Straßen, Wege oder Plätze für die Leitungen zu nutzen. Obwohl der bisher einheitliche Konzessionsvertrag mit der EnBW Regional AG (inzwischen Netze BW GmbH) bereits am 31. Dezember 2013 endete, wird diese den Netzbetrieb auf der Grundlage von "Interimspachtverträgen" zunächst bis zum Abschluss der technischen Entflechtung fortführen. Am 1. Januar 2016 soll die Entflechtung des Stromnetzes und am 1. Januar 2019 die Entflechtung des Gasnetzes abgeschlossen sein.

Die gemeinsame Netzbetreibergesellschaft wird den Betrieb des Stromnetzes unmittelbar nach dem Abschluss der Entflechtung, d.h. am 1. Januar 2016, übernehmen.

Die Netze BW GmbH wird bis zum 1. Januar 2019 die Mehrheit der Anteile an der Netzbetreibergesellschaft halten. Sie übernimmt damit auch die Verantwortung für den vertraglich vereinbarten Aufbau des Unternehmens und den sicheren Betrieb des Stromnetzes bis zum 1. Januar 2019. Kommt es in der Betreibergesellschaft zu aufbaubedingten Verlusten, muss die Netze BW GmbH diese ausgleichen. Das Angebot der Netze BW GmbH sieht auch vor, dass diese Dienstleistungen für die gemeinsame Netzbetreibergesellschaft erbringen wird.

Am 1. Januar 2019 werden die Netzeigentums- und die Netzbetreibergesellschaft verschmolzen. Dadurch entsteht eine sog. Große Netzgesellschaft, deren Anteile zu 74,9 Prozent von der Stadt gehalten werden. Gleichzeitig geht auch die Verantwortung für den Betrieb des Gasversorgungsnetzes auf diese Gesellschaft über. Die von der Stadt beherrschte Große Netzgesellschaft wird ab diesem Zeitpunkt Eigentümerin des Strom- und Gasversorgungsnetzes sein und diese Netze auch betreiben.
Hintergrund zum Ergebnis In den Verfahren hatten die EnBW Regional AG (heute: Netze BW GmbH), die Stadtwerke Stuttgart GmbH, die Energieversorgung Schönau-Schwäbisch Hall GmbH sowie eine Bietergemeinschaft aus der Veolia Wasser GmbH, der Brauschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BS|Energy) und der LHI Leasing GmbH verbindliche Angebote abgegeben.

Der eigens eingesetzte Unterausschuss Konzessionsvergabe hatte den Beschuss des Gemeinderats in insgesamt 70-stündigen zwischen 2012 und 2014 Beratungen vorbereitet und von der Verwaltung mit Unterstützung der beratenden Rechtsanwaltskanzlei in einem umfangreichen Auswertungsgutachten dargestellt. Das Angebot der Netze BW GmbH (Hauptangebot - Betreibermodell), der früheren EnBW Regional AG, hat sich für eine Kooperation mit der Landeshauptstadt als das beste Angebot erwiesen. Die im Dezember 2013 eingereichten verbindlichen Angebote wurden auf der Grundlage der im Juli 2012 vom Gemeinderat beschlossenen Auswahlkriterien jeweils getrennt nach den Bereichen Strom- beziehungsweise Gasversorgung bewertet.

Die detaillierten Angebote der verschiedenen Bieter dürfen nicht öffentlich gemacht werden, damit auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bei anderen Bieterverfahren nicht gefährdet wird. Die Stadtverwaltung hat aber in einer Vorlage für den Verwaltungsausschuss und den Gemeinderat die Gründe zusammengefasst, die im Unterausschuss zu den Bewertungen und Platzierungen geführt haben: Konzessionsvergabeverfahren Strom und Gas - Vergabeentscheidung (PDF) (Gemeinderatsdrucksache 165/2014).

Bei den Kriterien in der Gruppe A "Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzbetriebs und Qualität des Netzes", "Preisgünstigkeit", "Verbraucherfreundlichkeit" und "Umweltverträglichkeit/netzbezogener Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien" belegten die Kooperationsangebote der Netze BW GmbH mit Betreibermodellen in den Verfahren für Strom wie auch Gas jeweils den ersten Platz.

Beim ersten Kriterium liege die Bestplatzierung bei Strom wie bei Gas insbesondere in der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit des angebotenen Kooperationsmodells begründet. Im Hinblick auf die Größe des Stuttgarter Netzes entsteht gegebenenfalls ein großer Finanzierungsbedarf. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sei bei einem Zusammengehen von Netze BW und Stadtwerken Stuttgart (SWS) am größten. Die zu erwartende große technische Leistungsfähigkeit der angebotenen Kooperation ergibt sich aus dem Umstand, dass die Netze BW GmbH der größte Netzbetreiber in Baden-Württemberg und einer der größten Netzbetreiber in Deutschland ist. Ihre technischen Einrichtungen befinden sich in Stuttgart oder in der Nähe. Zudem verfügt die Netze BW über jahrzehntelange Erfahrung und über eingespielte Prozesse beim Betrieb von Strom- und Gasnetzen dieser Größenordnung. Hinzu kommt, dass die Stadt durch die Beteiligung der Stadtwerke Stuttgart ein höheres Maß an Einflussmöglichkeiten auf die Qualität des Netzbetriebs haben wird.

Zum ersten Platz beim Kriterium "Preisgünstigkeit" führte jeweils die Annahme, dass es voraussichtlich zu den niedrigsten Netznutzungsentgelten unter den Angeboten führen wird. Nach der technischen Entflechtung werden eigene Netzentgelte für das Elektrizitäts- und das Gasversorgungsnetz in Stuttgart berechnet. Das Versorgungsetz der Netze BW GmbH weist in Stuttgart ein gutes Verhältnis zwischen Netzkosten und Abgabe im Stadtgebiet aus. Die durch die Entflechtung des Netzes entstehenden Kosten sind beim Stromnetz demgegenüber relativ niedrig und werden an dem positiven Effekt daher wenig ändern.

Auch bei der "Verbraucherfreundlichkeit" liegen die Kooperationsangebote mit Betreibermodell der Netze BW an erster Stelle. Unter anderem sollen bestehende Einrichtungen, wie Kundencenter, und Prozesse auf das gemeinsame Betriebsunternehmen übergehen. Die Angebote enthalten konkrete Vorschläge, die zu einer größeren Kundennähe und zu einer Verbesserung des Kundenservices führen werden. Und auch beim Kriterium "Umweltverträglichkeit/netzbezogener Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien" erfüllen die Kooperationsangebote der  Netze BW die Anforderungen am Besten. Das Unternehmen verfüge bereits über ein vertieftes Know-how und habe konkrete Projekte umgesetzt. Unter dem Stichwort "Urbanisierung der Energiewende" hat die Netze BW GmbH darüber hinaus ein Programm für Stuttgart entwickelt, das sich unter anderem mit der Fortentwicklung der Energieversorgungsnetze befassen soll, so dass die Netze die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien ermöglichen. Das Programm sieht darüber hinaus vor, die Bürger an dem Prozess zu beteiligen.

Beim Kriterium "Effizienz" erreichten die Kooperationsangebote für das Betreibermodell der Netze BW den dritten Platz. Das beste Angebot stammte vom gleichen Anbieter, bezog sich jedoch auf eine reine Konzessionierung. Der Aufbau eines neuen Netzbetriebs verursache zumindest in der Aufbauphase einen Mehraufwand und sei eventuell auch mit vorübergehenden Ineffizienzen verbunden. Der Abstand zu den besten Angeboten sei jedoch nicht groß, weil der von der Netze BW vorgeschlagene Aufbau der Netzbetreibergesellschaft zügig zu einem effizienten Netzbetreiber führen werde. "Die frühzeitig übergehenden Aufgaben können von der Netzbetreibergesellschaft effizient wahrgenommen werden", heißt es in der Drucksache. Die komplizierten Aufgaben werden von der Netze BW GmbH zunächst als Dienstleister der Netzbetreibergesellschaft fortgeführt. Die Kündigungsmöglichkeit und die begrenzte Laufzeit der angebotenen Dienstleistungsverträge ermöglichen dabei einen flexiblen Übergang. Die Angebote ermöglichen einen Übergang der Aufgaben des Netzbetriebs auf die Netzbetreibergesellschaft mit geringen und nach Einschätzung der Landeshauptstadt vorübergehenden Effizienzminderungen.

Die Mitbewerber in den beiden Verfahren hatten zwar auch überzeugende Aufbaukonzepte vorgelegt, jedoch müssten sie die Ablaufprozesse in Stuttgart erst völlig neu aufbauen. So sah der Unterausschuss beim alleinigen Netzbetrieb durch die Stadtwerke Stuttgart ein Risiko bei der Effizienz, weil diese noch nicht über Erfahrungen mit dem Betrieb von Energieversorgungsnetzen verfügt und sämtliche Einrichtungen und Prozesse neu aufbauen müssten.

Bei der Kriteriengruppe B, die sich mit der "Ausgestaltung des Konzessionsvertrages" befasst, gab es geringere Unterschiede als bei der Gruppe A. Alle Bewerber boten Konzessionsverträge an, die auf dem Entwurf der Landeshauptstadt beruhten und als gut zu bewerten sind. Der Entwurf der Stadtwerke Stuttgart wurde hier am besten bewertet; er übertraf teilweise sogar den Entwurf der Stadt. Die Vertragsentwürfe der Bietergemeinschaft LHI Leasing GmbH, Veolia Wasser GmbH und Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG sowie der Energieversorgung Schönau-Schwäbisch Hall GmbH wurden mit geringen Abschlägen gleich bewertet. Die Netze BW schnitt hier etwas schlechter ab.

Nach der Bewertung ergaben sich bei der Kriteriengruppe B keine Unterschiede, die etwas an dem Vorsprung des Kooperationsangebots der Netze BW GmbH (Hauptangebot - Betreibermodell) aus der Kriteriengruppe A ändern würden. Insgesamt ergibt sich nach der Auswertung folgende Reihenfolge sowohl für das Stromnetz als auch für das Gasnetz:

1. Platz: Netze BW GmbH - Kooperation Betreibermodell
2. Platz: Stadtwerke Stuttgart GmbH - reine Konzessionsvergabe
3. Platz: Netze BW GmbH - Kooperation Pachtmodell und mit der gleichen Punktzahl
3. Platz: Netze BW GmbH - reine Konzessionierung
4. Platz: Bietergemeinschaft LHI Leasing GmbH, Veolia Wasser GmbH und Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG - Kooperation
5. Platz: Energieversorgung Schönau-Schwäbisch Hall GmbH - Kooperation (Hauptangebot)
6. Platz: Energieversorgung Schönau-Schwäbisch Hall GmbH - Kooperation (Nebenangebot)

Eine wirtschaftliche Betätigung der Landeshauptstadt im Bereich der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze sei, so die Vorlage, bei diesem Ergebnis der Auswertung nur durch eine Annahme und Umsetzung dieser Angebote der Netze BW GmbH (Hauptangebote - Betreibermodell) möglich. Da sowohl bei Gas als auch bei Strom die Netze BW das beste Angebot abgegeben hat, besteht die Möglichkeit, für beide Netze nur eine Netzeigentums- und eine Netzbetreibergesellschaft, beziehungsweise nach der Verschmelzung nur eine "Große Netzgesellschaft", zu gründen.

Die neu zu gründende gemeinsame Netzeigentumsgesellschaft SWS Infrastruktur GmbH, an der die Landeshauptstadt über die Stadtwerke Stuttgart GmbH zu 74,9 Prozent beteiligt sein wird, wird das Eigentum an dem Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetz von dem Altkonzessionär, der Netze BW GmbH, übernehmen.




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