Manegenzirkus Weisheit darf bleiben

Die Stadtverwaltung hat inzwischen Zirkuszelt und Tierhaltung überprüft. Aus Tierschutzsicht müssen größere Auslaufflächen für einzelne Tiergruppen geschaffen werden.





Um ein Ausbrechen der Elefanten zu verhindern, dürfen sich diese nur im Auslauf aufhalten, wenn - abgesehen von der technischen Sicherung - auch noch eine Aufsichtsperson anwesend ist. Außerdem müssen geringfügige bauliche Mängel beseitigt werden. Diese Auflagen basieren auf der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart und wurden dem Rechtsvertreter des Zirkus inzwischen zugestellt. Damit schützt die Stadt die Allgemeinheit vor Gefahren durch Tiere, sie stellt auch eine artgerechte Tierhaltung sicher.

Gegen die fragwürdige Besetzung des Geländes kann die Stadt mit angemessenen Mitteln nichts unternehmen. Die Nutzung wird bei Beachtung der Auflagen geduldet.

Weil kein rechtsgültiger Mietvertrag existiert, kann die Stadt keinen Mietzins verlangen. Aufgrund der tatsächlichen Inanspruchnahme des Platzes wurde ein Nutzungsentgelt vereinnahmt. Weitere Forderungen bleiben vorbehalten. Weitere Rechtsmittel behält sich Stadt ebenfalls vor.



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