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Bürgerportal für Stuttgart
Ein nächtliches Verkaufsverbot von Alkohol wird das Grundproblem – den übermäßigen Alkoholkonsum durch Jugendliche – nicht lösen. Vielmehr werden alle Verbraucher sowie der Lebensmitteleinzelhandel pauschal in ihren Rechten eingeschränkt und neue Bürokratie geschaffen, sagte die Hautgeschäftsführerin des Einzelhandelsverbands Baden-Württemberg, Sabine Hagmann, heute im Vorfeld der ersten Lesung zum neuen Gesetz im Baden-Württembergischen Landtag.
Nach dem geplanten Gesetz dürfen Händler in Baden-Württemberg ab 1. Januar 2010 nach 22 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Der Einzelhandel kritisiert dies als Überregulierung und Aktionismus, der nicht dem nachhaltigen Jugendschutz diene. „Der Einzelhandel hält sich an die bestehenden klaren Regelungen zum Verkaufsverbot von Alkohol an Jugendliche. Eine neue gesetzliche Regulierung ist daher überflüssig und nicht zielführend.“
Die Beschaffungswege der Jugendlichen von Alkohol sind vielfältig und laufen oft über Dritte. Verbote führen erfahrungsgemäß schnell zu Ausweichlösungen, also auch zu neuen Beschaffungsquellen und deshalb stößt es auf breites Unverständnis im Handel, dass auf der einen Seite ein Verkaufsverbot her soll, während die Landesregierung gleichzeitig die Ausschankzeiten in der Gastronomie verlängert. Aus Sicht des Handels kann das bestehende Alkoholproblem in der Gesellschaft nur von dieser selbst – Familie, Schule, Wirtschaft und Politik - gemeinsam angepackt werden, um das Konsumverhalten bei Alkohol zu ändern. „Der Einzelhandel leistet hier bereits seit Jahren einen wirksamen Beitrag, unter anderem über die bundesweite Initiative „Jugendschutz – Wir halten uns daran“, die der Einzelhandelsverband gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) trägt.
Hagmann: „Für den Handel bedeutet ein Verkaufsverbot einzelner Sortimente Umsatzverluste, einen zusätzlichen Aufwand an Bürokratie und eine willkürliche Einschränkung der Berufsfreiheit. Darüber hinaus wird das „Lieblingskind“ der Deutschen, die Verbotskultur, gefördert. Das macht für die Zukunft Angst. Irgendwann dürfen Übergewichtigen keine Süßigkeiten mehr verkauft werden.
Wir werden uns überlegen, ähnlich wie von Tankstellen und Brauereien geplant, gegen das geplante Gesetz zu klagen.“
Die Gesamtmenge für Deutschland ist also 9750 * 16 = 156000 Dosen. Die reichen für 78000 Menschen in Deutschland. Das sind 5777 je Impfstoffzentrum. Hatte wir denn nicht Millionen solchen Dosen bestellt. Hatte denn Biontech nicht sogar vorproduziert.....
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