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Eine Abomodell ist in Arbeit, der Zugang wird dann kostenpflichtig sein



Bis uns das Wasser bis zum Hals steht - mit Preisen lenken?

Die Europäische Union hat einheitliche Anforderungen an den Gewässerschutz im Jahr 2000 eingeführt. Ziel ist es, die Wassernutzung nachhaltiger und umweltverträglicher zu machen. Nach Auffassung der EU-Kommission sind die Wasserpreise allerdings noch zu niedrig, um einen Anreiz zum Wassersparen zu bieten. Das soll sich bald ändern, denn die Kommission pocht auf eine weite Auslegung der bestehenden Gesetzgebung.





Welche Wassernutzung muss kostenpflichtig sein?
Deutschland streitet schon seit Längerem mit der Europäischen Kommission darüber, welche Nutzungen von Wasser einen Preis haben sollen. Die Kommission geht hier radikal heran und bezieht sämtliche Arten der Wassernutzung ein: Entnahme, Aufstauen, Speicherung, Behandlung oder Verteilung von Oberflächen- oder Grundwasser. Sie begründet dies damit, dass hier das Kostendeckungsprinzip gelte, sprich, mit dem Wasserpreis müssen alle anfallenden Kosten getragen werden können. Deutschland steht dagegen auf dem Standpunkt, dass nur die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung „Wasserdienstleistungen“ im Sinne der Richtlinie sind. Die Kommission hat inzwischen Klage eingereicht, jetzt muss der Europäische Gerichtshof entscheiden.

Der „Wassercent“ füllt die Kasse
Während sich Bundesregierung und die EU noch streiten, gehen einige Bundesländer bereits eigene Wege. Sie bitten ihre Bürger und Unternehmen schon jetzt für die Entnahme von Wasser aus dem Grundwasser oder aus Fließgewässern zur Kasse. Der Preis variiert; in Sachsen z.B. werden fünf Cent pro Kubikmeter Grundwasser fällig, in Rheinland-Pfalz sind es sechs Cent. Die Länder wollen damit nach eigenem Bekunden in die Wasserwirtschaft und den Hochwasserschutz investieren. Und natürlich ihrem Haushalt etwas Gutes tun.

Das Grundwasser steigt, die Kanäle trocknen aus
Wasser, an der falschen Stelle gespart, kann gravierende Folgen haben. In manchen Regionen Deutschlands ist der Grundwasserstand so hoch, dass statt einer Wasserentnahmegebühr eher ein „Wasserentnahmebonus“ gezahlt werden müsste. Steigendes Grundwasser wird hier für Bauen, Wohnen und Arbeiten zum Risiko. Nasse Keller, defekte Infrastruktur und feuchte Bauwerke sind beispielsweise in vielen Teilen Sachsen-Anhalts und Berlins ein ernstes Problem. Umgekehrt werden die durch Rückgang der Einwohnerzahlen schwächer genutzten Abwasserkanäle durch Anreize zum Wassersparen weiter ausgetrocknet. Gestank und die Entwicklung von Krankheitskeimen sind die Folge. Am Ende müssen sie dann von der Kommune gespült werden, um funktionsfähig zu bleiben! Und das ist teuer.

Es geht auch anders!
Der EU sollte dies eine Lehre sein: Wasser sparen ist kein Wert an sich, und der Umgang mit Wasser kann nicht nur über den Preis geregelt werden. Er muss sich vor allem an den regionalen Gegebenheiten orientieren, und die sind nun mal in der spanischen Extremadura ganz andere als beispielsweise in den schottischen Highlands. Und auch in Deutschland ist bei den Wasserpreisen oft eher Luft nach unten. Das hat das Bundeskartellamt im Juni 2012 in seiner Entscheidung zu den Berliner Wasserpreisen deutlich gemacht: Die Wasserpreise sollen um 18 Prozent gesenkt werden – wegen des Kostendeckungsprinzips.



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